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DruckversionSchornsteinhöhen über Dach
Die erforderlichen Höhen von Schornsteinmündungen sind abhängig von mehreren Kriterien, die nachfolgend zusammengefasst sind. Hierbei gilt es, die Kriterien als Einzelne und in Kombination zu betrachten.
Sollen Schornsteine in Abstandsflächen zum Nachbarn errichtet werden, ist dessen Zustimmung erforderlich
Anforderung der Feuerungsverordnung für Schleswig-Holstein (FeuVO § 9)
Die Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen müssen den First um mindestens 40cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1m entfernt sein; Bei weicher Bedachung müssen Schornsteine am First austreten und diesen um 80 cm überragen
Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen um mindestens 1m überragen, soweit deren Abstand zu den Schornsteinen weniger als 1,5m beträgt, ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1m überragen oder von ihnen mindestens 1,5m entfernt sein,
Weitere Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und Belästigungen (VDI 3781):
Die Mündungen von Schornsteinen müssen Fenster von zu schützenden und dem ständigen Aufenthalt von Personen dienenden Räumen (z.B. in der Nachbarschaft) um mind. 1m überragen oder von diesen mind. 10m entfernt sein.
Anforderungen der DIN EN 13384
Für den Funktionsnachweis nach DIN EN 13384 ist in Abhängigkeit der Lage der Schornsteinmündung ein Winddruck zu berücksichtigen. Sofern die Schornsteinmündung nicht 40cm oberhalb des Firstes liegt und die Dachneigungen > 25°beträgt, wird für Abgasanlagen im Küstenbereich (bis 20 km) ein Winddruck von 40 PA und bei allen anderen Abgasanlagen ein Winddruck von 25 PA eingerechnet. Dies führt in der Praxis dazu, dass sich Abgasanlagen, die nicht entsprechend angeordnet sind, nicht mehr funktionsgerecht bemessen lassen. Daher müssen diese entsprechend angeordnet sein !
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