Informationen zur Aufstellung von
Kaminöfen
Welche Anforderungen bestehen an einen
Kaminofen ?
Um einen Kaminofen in Deutschland
betreiben zu dürfen muss er nach der deutschen Kaminofennorm DIN 18891
bzw. der europäischen Norm DIN EN 13240 geprüft sein. Dies wird durch
ein Typenschild, auf dem die technischen Daten zu finden sind, durch das
„Ü-Zeichen“ (Überwachungszeichen) mit dem Hinweis auf die DIN 18891 oder
das CE-Zeichen dokumentiert. Geräte ohne dieses Prüfzeichen dürfen nicht
verwendet werden.
Worin unterscheiden sich die Bauarten 1
und 2 ?
Kaminöfen der Bauart 1 haben
selbstschliessende Türen (Federmechanismus) und sind ausschließlich für
den Betrieb mit geschlossenem Feuerraum zugelassen. Kaminöfen der Bauart
2 können sowohl offen wie auch geschlossen betrieben werden. Für diese
Geräte gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der
Verbrennungsluftversorgung und des Schutzes von brennbaren Fußböden.
Ausserdem müssen Kaminöfen der Bauart 2 einen eigenen Schornstein haben
(mehrfachbelegung ausgeschlossen)
Wie
müssen Fußböden geschützt werden ?
Fußböden aus
brennbaren
Baustoffen vor den Feuerraumöffnungen von
Kaminöfen der Bauart 1 müssen durch
einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt werden. Dieser
Belag muss sich auf mind. 50 cm nach vorn (A)
und mind. 30 cm zu den Seiten (B)
erstrecken. Bei Kaminöfen der
Bauart 2 können größere Maße
erforderlich sein.
Welcher Abstand zu Wänden ist erforderlich
(A)
Die Hersteller von Kaminöfen geben den
erforderlichen Abstand der Geräte zu brennbaren Bauteilen oder Wänden
aus oder mit brennbaren Bauteilen in Ihrer Aufstellanleitung vor. Dieser
kann variieren und bis zu 40 cm betragen. Es wird häufig ein
unterschiedlicher Abstand zu den Seiten oder nach hinten gefordert. Im
Strahlungsbereich der Scheibe beträgt der Mindestabstand 80 cm, kann
jedoch auch größer sein. Zu beachten ist, dass Wände die z.T. aus
brennbaren Bauteilen bestehen (z.B. Holzunterkonstruktion) als
brennbares Bauteil angesehen werden.
Was ist beim Verbindungsstück zu beachten
Verbindungstücke bestehen aus Stahl mit
einer Wandungsstärke von mind. 0,6 mm. Normaler Weise haben Sie den
gleichen Durchmesser wie der Abgasstutzen.
Auf einen ausreichenden Abstand zu
brennbaren Bauteilen ist zu achten. (B)
Dieser beträgt mind. 40 cm ! Wenn das Verbindungsstück mit mindestens 2
cm Mineralwolle ( Eignung für den Kaminbau erforderlich) ummantelt wird,
kann der Abstand auf 10 cm reduziert werden.
Bei der Durchdringung von Wänden aus oder
mit brennbaren Bauteilen ist ein Abstand von mind. 20 cm zu den
brennbaren Bauteilen einzuhalten. Der Zwischenraum muss entweder
belüftet oder mit mineralischen
Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt werden. Auch hier ist
auf eine hohe Temperaturbeständigkeit zu achten !
Wichtig ist auch hier, dass Wände die z.T.
aus brennbaren Bauteilen bestehen (z.B. Holzunterkonstruktion) als
brennbares Bauteil angesehen werden.
Der Einbau einer Drosselklappe ist
empfehlenswert.
Wie erfolgt der Anschluss an den
Schornstein
Die Verbindung zwischen Kaminofen und Schornstein erfolgt durch das
Verbindungsstück (Ofenrohr). Es kann Typbedingt entweder oben oder hinten sowie seitlich
an den Ofen angeschlossen sein. Am Schornstein wird das Verbindungsstück durch ein
(doppeltes) Wandfutter angeschlossen, nicht direkt eingemauert. Es soll
bis an den Schornsteinquerschnitt heranreichen, jedoch nicht hineinragen.
Woher bekommt der Kamin die Luft für die
Verbrennung
Die Feuerungsverordnung schreibt vor,
dass für einen Kaminofen mindestens 4 m³ Raumluft je kW Heizleistung zur
Verfügung stehen müssen. Diese Größenordnung ist für ältere Wohnhäuser
ausreichend, bei modernen luftdichten Gebäuden sind jedoch
Schwierigkeiten zu erwarten, da nicht genügend Luft nachströmen kann.
Daher ist in neueren Häusern eine zusätzliche separate
Verbrennungsluftzuleitung (Frischluftanschluss) ratsam.
Weiterhin muss sichergestellt sein, das
über Lüftungsanlagen oder Dunstabzugsanlagen kein zu großer Unterdruck
in der Wohneinheit entsteht. Hierfür können z.B. Fensterkontaktschalter
oder automatische Unterdrucküberwachungseinrichtungen Abhilfe schaffen.
Wie/Wo muss ich die Aufstellung eines
Kaminofens anmelden
Die Aufstellung von Kaminöfen ist nach
der Landesbauordnung (LBO) baugenehmigungsfrei. Vor der Aufstellung des
Ofens muss lediglich die Zustimmung des zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeisters eingeholt werden. Hierfür ist der „Vordruck
für Feuerungsanlagen“ als amtlich eingeführtes Formblatt (Anlage 6
zur LBO) zu verwenden.
Um die Prüfung der Abstimmung der
Feuerungsanlage vornehmen zu können, benötigt Ihr Schornsteinfeger neben
den Daten des Schornsteines und des Verbindungsstückes (je Höhe, Länge
und Querschnitt) auch die Abgasdaten der Feuerstätte (Herstellerangaben
auf dem technischen Datenblatt).
Wenn möglich sollte der Planer der
Feuerungsanlage den rechnerischen Funktionsnachweis nach DIN EN 13384
beifügen, dies könnte jedoch auch von Ihrem Schornsteinfeger erledigt
werden.
Eine Gebrauchsabnahme erfolgt nach dem
Anschluss der Feuerstätte an den Schornstein durch den Schornsteinfeger
Wie oft wird die Abgasanlage gereinigt
Nachdem der Kaminofen an den Schornstein
angeschlossen wurde, wird der Schornstein in der Folge 2 mal jährlich
durch den zuständigen Schornsteinfeger gereinigt. Dies gilt für
Kaminöfen, die zusätzlich zu einer Zentralheizung betrieben werden.
Bei Feuerstätten, die zur
ausschließlichen Beheizung eines Wohnraumes genutzt werden, wird der
Schornstein 3 mal jährlich gereinigt.
Das Verbindungsstück des Kaminofens wird
nicht automatisch mitgereinigt, dies kann aber auch von ihrem
Schornsteinfeger preisgünstig übernommen werden.
nach oben |